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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisatonen

Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand Mai 2022

Mit dieser Förder­ung soll die Möglich­keit gegeben werden, Investitionen in klima­schutz­relevante Techno­logien über eine Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben zu tätigen. Dabei werden innovative Klimaschutz­beiträge zur Steigerung der Energie­effizienz, zur Energie­einsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • gewerbliche Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Contracting-Unternehmen
  • Vereine, Verbände
  • Stiftungen, geminwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung

Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen, die der dirtekten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen u.A.:

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien
  • Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Planungsleistungen 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Projektausführung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Maßnahmen müssen über den gesetzlichen Standard hinausgehen
  • zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 20.000 € (bei Vorplanungsstudien und Planungsleistungen 5.000 € ) betragen
  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • mindestens 5 Jahre Zweckbindungsfrist 

Wie wird gefördert?

  • bis zu 20 % bei Investitionen in oberflächennahe Geothermie
  • bis zu 30 % der förderfähigen Kosten für Energieffizienzmaßnahmen bei baulichen Investitionen, Prozessen und Anlagen, Abwärmenutzung und LED-Beleuchtung, sowie für Wärmenetze, Biomasseheizung, Solarthermie, ORC-Technik in Verbindung mit regenerativ erzeugter Energie, Tiefengeothermie, Studien sowie Wasserstoff-Infrastruktur, Stromspeicher und Elektromobilität auf Basis erneuerbarer Energien
  • bis zu 40 % für Wärme/Kältespeicher
  • zusätzlicher Bonus von 10 % für mittlere und 20 % für kleine Unternehmen
  • unter Umständen ein maßnahmespezifischer Bonus von 5% bei Energieeffizienzprojekten und 10 % bei allen anderen Projekten 

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich

Kontakt

Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Ansprechpersonen
Christoph Papenfuß
Tel: 0 (+49) 385 6363-1231
E-Mail: christoph.papenfuss@remove-this.lfi-mv.de

Susanne Gronau
Tel: 0 (+49) 385 6363-1280
E-Mail: susanne.gronau@remove-this.lfi-mv.de

Weiterführende Informationen

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisatonen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.