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Übersicht
Klimaschutz und Energieeffizienz
Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Ressourceneffizienz | Niedersachsen
Fördergeber
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Stand
Januar 2024
Als Unternehmen, öffentliche/r Träger/in oder Kultureinrichtung wollen Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und der Energieeinsparung leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen).
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude.
- Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft > Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen.
- Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen.
- Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben.
Was wird gefördert?
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie).
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen (2.1.2 der Richtlinie).
- Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme (2.1.3 der Richtlinie).
- Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU (2.1.4 der Richtlinie).
- Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage.
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden.
- Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen.
- Eine Einsparung fossiler Energie im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweislich erzielt (Expertise eines Sachverständigen).
- Einen Sachverständigen finden Sie auf der folgenden Homepage: https://www.energie-effizienz-experten.de/.
- Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage.
- Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert.
- Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt.
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 30 - 70 %.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Tel.: 0 (+49) 511 30031-0
Fax: 0 (+49) 511 30031-11-9300
E-Mail: info@nbank.de
Weiterführende Informationen
Klimaschutz und Energieeffizienz
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.