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Klimaschutz und Energieeffizienz

Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Ressourceneffizienz | Niedersachsen

Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Stand Januar 2024

Als Unternehmen, öffentliche/r Träger/in oder Kultureinrichtung wollen Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und der Energieeinsparung leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen).
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude.
  • Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft > Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen.
  • Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen.
  • Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie).
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen (2.1.2 der Richtlinie).
  • Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme (2.1.3 der Richtlinie).
  • Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU (2.1.4 der Richtlinie).
  • Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden.
  • Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen.
  • Eine Einsparung fossiler Energie im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweislich erzielt (Expertise eines Sachverständigen).
  • Einen Sachverständigen finden Sie auf der folgenden Homepage: https://www.energie-effizienz-experten.de/.
  • Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage.
  • Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert.
  • Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt.

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 30 - 70 %.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover

Tel.: 0 (+49) 511 30031-0
Fax: 0 (+49) 511 30031-11-9300
E-Mail: info@remove-this.nbank.de

Weiterführende Informationen

Klimaschutz und Energieeffizienz


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.