Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Nordrhein-Westfalen
Fördert Klimaschutzmaßnahmen für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften.
Wer wird gefördert?
Für Vorhaben im Inland:
- Natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln, mit Sitz im In- oder Ausland.
- Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
Für Vorhaben im EU-Ausland:
- Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU.
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in folgenden Modulen:
- Modul A – Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
- Modul B – Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien: Investitionen in Anlagen zur klimafreundlichen Herstellung ausgewählter energieintensiver Produkte.
- Modul C – Energieversorgung: Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung.
- Modul D – Wasser, Abwasser, Abfall.
- Modul E – Transport und Speicherung von CO2: Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2 sowie unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2.
- Modul F (ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren Maßnahmen aus anderen Modulen, die für die nachhaltige Mobilitätsbereitstellung/-nutzung erforderlich sind; mind. eine Maßnahme aus Modul C) – Integrierte Mobilität: Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge und Schiffe sowie in Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich ist.
- Modul G – Green IT: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten sowie datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.
Was sind die Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
- Die Investitionen tragen dazu bei, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.
- Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
- Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
- Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Kredite mit Klimazuschüssen.
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
- Höchstbetrag: Max. 25 Mio. € pro Vorhaben.
Laufzeiten:
- 2 bis 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr.
- 2 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren.
- 2 bis 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren.
- Zinssatz: fest für 10 Jahre.
Tilgung:
- In vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit.
- Außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung.
- Auszahlung: 100 %.
Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
- Bis zu 12 Monate nach Zusage.
- 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage.
- Sicherheiten: Banküblich.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.