Konversionsförderung
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Gründächer | Flächenentsiegelung | Hessen
Kommunale Investitionen zur Konversion von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen für eine gewerbliche oder industrielle Folgenutzung.
Bei GRW- oder Landesmitteln sind zusätzlich antragsberechtigt:
Gutachten, Beratungsleistungen:
Erschließung und Ausbau von Konversionsflächen zu gewerblichen Flächen:
Hierzu gehören insbesondere Sachausgaben für:
Im Falle einer EFRE-Förderung sind weitere Voraussetzungen bereits auf Konzeptebene im Hinblick auf Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 zu beachten. Mit dem Projekt muss mindestens ein weiteres der folgenden Kriterien verfolgt werden:
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7343
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.