Landesförderprgramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen
Bestand | gewerblich genutzte Gebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Ressourceneffizienz | Rheinland-Pfalz
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt.
Wer wird gefördert?
- Gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen (einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe).
Was wird gefördert?
Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder sonstigen Ressourceneffizienz führen u.A.:
- Anlagentechnik und Maschienenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie Heizung Warmwasserbereitung und Lüftung.
- Bauliche Maßnahmen im Bestand.
- Prozesskälte- und wärme.
- Abwärmenutzung.
- Energiespeicherung und Energiegewinnung sofern ausschließlich für den Eigenbedarf.
- Verringerung des Materialeinsatzes.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Investitionsvorhaben muss zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder der sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen.
- Mindesteinsparvolumen des Vorhabens soll i.d.R. 40 t CO2 betragen.
- Ausgeschlossen sind Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung), in der Auquakultur oder Fischerei, Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen und Dienstleister, Campingplätze und Ferienwohnungen.
- Investitionsvorhaben muss bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein und der Verwendungsnachweis der ISB bis spätestens 30.06.2023 vorliegen.
- Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Wie wird gefördert?
- Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.
- Mindestzuschussbetrag 50.000 €.
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: bei kleinen Unternehmen beträgt 250.000 € und bei mittleren und großen Unternehmen 500.000 €.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Beachten der Kumulierungsregelung des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
Kontakt
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Ansprechpersonen
Frank Schaaf
Tel. 0 (+49) 6131 6172-1306
E-Mail: frank.schaaf@isb.rlp.de
Matthias Oertelt
Tel: 0 (+49) 6131 6172-1325
E-Mail: matthias.oertelt@isb.rlp.de
Ralf Göppert
Tel: 0 (+49) 6131 6172-1328
E-Mail: ralf.goeppert@isb.rlp.de
Weiterführende Informationen
Landesförderprgramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.