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Landesförderprgramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen

Bestand | gewerblich genutzte Gebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Ressourceneffizienz | Rheinland-Pfalz

Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand Mai 2022

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen (einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe).

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder sonstigen Ressourceneffizienz führen u.A.:

  • Anlagentechnik und Maschienenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie Heizung Warmwasserbereitung und Lüftung.
  • Bauliche Maßnahmen im Bestand.
  • Prozesskälte- und wärme.
  • Abwärmenutzung.
  • Energiespeicherung und Energiegewinnung sofern ausschließlich für den Eigenbedarf.
  • Verringerung des Materialeinsatzes.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Investitionsvorhaben muss zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder der sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen.
  • Mindesteinsparvolumen des Vorhabens soll i.d.R. 40 t CO2 betragen.
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung), in der Auquakultur oder Fischerei, Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen und Dienstleister, Campingplätze und Ferienwohnungen.
  • Investitionsvorhaben muss bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein und der Verwendungsnachweis der ISB bis spätestens 30.06.2023 vorliegen.
  • Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.
  • Mindestzuschussbetrag 50.000 €.
  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: bei kleinen Unternehmen beträgt 250.000 € und bei mittleren und großen Unternehmen 500.000 €.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Beachten der Kumulierungsregelung des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.

Kontakt

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Ansprechpersonen
Frank Schaaf
Tel. 0 (+49) 6131 6172-1306
E-Mail: frank.schaaf@remove-this.isb.rlp.de

Matthias Oertelt
Tel: 0 (+49) 6131 6172-1325
E-Mail: matthias.oertelt@remove-this.isb.rlp.de

Ralf Göppert
Tel: 0 (+49) 6131 6172-1328
E-Mail: ralf.goeppert@remove-this.isb.rlp.de

Weiterführende Informationen

Landesförderprgramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.