Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung
Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Flächenentsiegelung | Schleswig-Holstein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, insbesondere in stark überprägten urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten zu sanieren und versiegelte bzw. mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung zu revitalisieren.
Wer wird gefördert?
- Kreise und kreisfreie Städte sowie Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, d.h. die Vorbereitung zur Überführung von:
- Verdachtsflächen,
- Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen,
- altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) § 2 Abs. 3 bis 6 (im Folgenden altlastverdächtige Flächen und Altlasten genannt) sowie
- versiegelten oder mindergenutzten Flächen oder Flächen aus sonstiger Nutzung (z.B. Militär) in ökologisch wertvolle Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins.
- Hierbei sind auch erforderliche Altlastensanierungen zur Beseitigung beziehungsweise Reduzierung von Umweltgefahren im Boden und im Grundwasser im Zuge der Wiederherrichtung der Flächen Fördergegenstand dieser Förderrichtlinie.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0 (+49) 431 9905-0
Fax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
Weiterführende Informationen
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.