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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung Bildungsstätten sowie in Stätten der Jugendarbeit

Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Schleswig-Holstein

Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Stand Januar 2024

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Optimierung an Gebäuden in Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung sowie in Stätten der Jugendarbeit (Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeitstätten und Jugenderholungsstätten).

Wer wird gefördert?

  • Im Bereich der Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung (einschließlich Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung) als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts unter hauptberuflicher Leitung, sofern sie nicht vorrangig gewerblich tätig sind. 
  • Darunter fallen auch Heimvolkshochschulen als Einrichtungen der Weiterbildung, die ihre Bildungsveranstaltungen überwiegend in Form von mehrtägigen Kursen bei gemeinsamer Unterbringung und Verpflegung (Internatsform) anbieten. 
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller muss entweder Eigentümerin/Eigentümer der den Antrag betreffenden Liegenschaft sein oder ihr/ihm müssen andernfalls die Erhaltungspflichten obliegen (Ziffer 6.3). 
  • Ausgeschlossen sind Familien- oder Berufsbildungsstätten.

     

  • Im Bereich der Jugendstätten gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe, die gem. § 75 SGB VIII anerkannt sind und in Schleswig-Holstein Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeitstätten oder Jugenderholungsstätten betreiben.
  • Antragsberechtigt sind außerdem örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Maßnahmen:
 

  • zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung,
  • zur Verbesserung der Wärmedämmung,
  • zur Nutzung erneuerbarer Energien als untergeordneter Teil eines ganzheitlichen Optimierungskonzeptes, das auf die Verbesserung der Energieeffizienz ausgerichtet ist,
  • zur Verbesserung der Energieeffizienz durch Demontage dezentraler Kohleöfen oder Nachtspeicherheizungen samt ihrer Infrastruktur,
  • zur Verbesserung der Energieeffizienz durch die Umrüstung der bestehenden Lüftungsanlagen auf energieeffiziente Lüftungsanlagen. Hierbei ist zu beachten, dass der Grad der Wärmerückgewinnung mindestens dem Referenzwert gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 der Kommission vom 7. Juli 2014 entspricht,
  • zur strukturellen Verbesserung der Wärmeversorgung.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
 

Tel.: 0 (+49) 431 9905-0
Fax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@remove-this.ib-sh.de

Weiterführende Informationen

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung Bildungsstätten sowie in Stätten der Jugendarbeit


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.