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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Schleswig-Holstein

Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Stand Januar 2024

Die Fördermaßnahme ist auf die Unterstützung der Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung ausgerichtet. Sie zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr durch den Umbau von Verkehrsflächen und die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Nicht motorisierte Verkehrsarten sollen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert werden. Angestrebt wird eine Verringerung der Treibhausgas- und Feinstaubemissionen sowie eine Verbesserung der Luftqualität in den Städten.

Wer wird gefördert?

  • Städte und Gemeinden, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung zum zentralörtlichen System in der jeweils geltenden Fassung eingestuft sind. 
  • Antragsberechtigte und Zuwendungsempfängerin ist die Gemeinde, in deren Gebiet sich das Vorhaben befindet, für das eine Förderung beantragt wird bzw. auf deren Gebiet sich ein gefördertes Konzept erstreckt.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden zum einen nicht-investive Mobilitäts- und Radverkehrskonzepte für eine nachhaltige städtische Mobilität.
     

Und zum anderen folgende investive Bauvorhaben:

  • zur Herstellung und Umgestaltung öffentlicher Infrastruktur zur Optimierung der Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und/oder zur Verbesserung der Infrastruktur für den ÖPNV,
  • zum Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes,
  • zum Umbau von öffentlichen Erschließungsanlagen zu Aufenthalts- und Begegnungsräumen,
  • zur Umgestaltung öffentlicher Erschließungsanlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
 

Tel.: 0 (+49) 431 9905-0
Fax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@remove-this.ib-sh.de

Weiterführende Informationen

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.