Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen
Unterstützt den erstmaligen Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für den erstmaligen Neu- und Ausbau von mind. 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik.
- Lastmanagement bei mehreren Landstromanlagen.
- Energiemanagementsysteme.
- Kennzeichnung.
- Fundament, Anfahrschutz, Beleuchtung.
- Tiefbau, Wiederherstellung der Oberfläche für Anlage und erforderliche Zuleitungen.
- Montage und Inbetriebnahme.
- Netzanschluss, d.h. die technische Verbindung des Ladestandorts an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie das Telekommunikationsnetz.
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
- Erforderliche Planungsleistungen Dritter.
Was sind die Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
- Beginn des Vorhabens erst nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides.
- Nachweis eines hohen Nutzungspotenzials durch gewerbliche Binnenschifffahrt im Mindestbetriebszeitraum.
- Regelmäßige Nutzung des Liegeplatzes durch landstromfähige Schiffe muss absehbar sein.
- Vergabe von Konzessionen/Aufträgen für Bau, Modernisierung, Betrieb oder Anmietung der Landstromanlage unter wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen.
- Diskriminierungsfreier Zugang und Nutzung für Personal von Frachtschiffen und Fahrgastschiffen zu bekannten Betriebszeiten und -bedingungen.
- Betrieb und Unterhaltung der Anlage für mindestens 10 Jahre.
- Dauerhafte Versorgung der Anlage mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen für mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme.
- Bevorzugung von Strom aus Anlagen, die bei Vertragsabschluss nicht älter als 6 Jahre sind.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss.
Förderumfang: Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Förderhöhe:
- Max. 150.000 € für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt.
- Max. 525.000 € für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW Bank
Tel.: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.