EU-LIFE-Programm
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Biodiversität | Europa
Mit dem EU-Förderprogramm LIFE werden Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gefördert.
Wer wird gefördert?
- Offentliche Einrichtungen.
- Kommune.
- Unternehmen.
- Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Teilprogramme:
- Natur und Biodiversität.
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.
- Klimaschutz und Klimanpassung.
- Energiewende / Clean Energy Transition.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Höhe der Förderung variiert je nach Ausschreibung.
- In der aktuellen Programmperiode (LIFE 2021-2027) stehen für die Förderung von Umwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen des EU-LIFE-Programms insgesamt 5,43 Milliarden € zur Verfügung.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69-71
10963 Berlin
Ansprechpersonen
Ruth Brauner &. Dr. Nadine Pietzko
Tel: 0 (+49) 228 993054363
E-Mail: life@z-u-g.org
Weiterführende Informationen
EU-LIFE-Programm
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.