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Mietwohnungsbau Aufzüge

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Brandenburg

Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand Mai 2022

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit durch den Ein- und Anbau von Aufzügen mit gleichzeitiger Reduktion von Barrieren in Zugangsbereichen.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden sind.

Was wird gefördert?

  • Nachrüstung und Instandhaltung von Aufzügen.
  • Reduktion von Barrieren in Zugangsbereichen zu Wohnungen und Mietwohngebäuden und Instandhaltungsmaßnahmen.

Was sind die Voraussetzungen?

Mit dem Aufzugsprogramm können folgende Maßnahmen nicht gefördert werden:
 

  • Die alleinige Nachrüstung von Aufzugsanlagen, wenn dadurch nicht der barrierefreie Zugang zu allen Wohnungen gegeben ist oder wenn die Wohnungen nach Maßnahmeschluss nicht dem Modernisierungsstandard mittlerer Intensität entsprechen.
  • Maßnahmen, mit denen vor Abschluss des Fördervertrags begonnen wurde.
  • Maßnahmen, denen planungs- und/oder baurechtliche Belange entgegenstehen.

Wie wird gefördert?

  • Die ILB fördert mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro und Zuschüsse bis zu 5.000 Euro.
  • Sind nach Installation des Aufzugs das Gebäude und die erschlossenen Wohnungen barrierefrei erreichbar, erhöhen sich die Zuschüsse auf bis zu 10.000 Euro unter Anrechnung auf die Darlehenshöhe.
  • Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung beschränkt, höchstens jedoch 85 Prozent der Kosten.
  • Die Förderung kann gleichzeitig mit ebenfalls förderfähigen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung sowie des Neubaus bzw. der Umnutzung erfolgen. Die Förderhöhen für beide Maßnahmen werden unabhängig voneinander ermittelt.
  • Die ILB gewährt die Darlehen über einen Zeitraum von 25 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
  • Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

 

Anprechperson

Susann Rothe

Tel: 0 (+49) 331 660 - 1036

 

Juliane Lotsch

Tel: 0 (+49) 331 660-1198

Weiterführende Informationen

Mietwohnungsbau Aufzüge


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.