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Mietwohnungsbau Aufzüge

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Brandenburg

Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand Mai 2022

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit durch den Ein- und Anbau von Aufzügen mit gleichzeitiger Reduktion von Barrieren in Zugangsbereichen.

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden sind

Was wird gefördert?

  • Nachrüstung und Instandhaltung von Aufzügen
  • Reduktion von Barrieren in Zugangsbereichen zu Wohnungen und Mietwohngebäuden und Instandhaltungsmaßnahmen

Was sind die Voraussetzungen?

  • Lage in innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten
  • Lage in „Vorranggebieten Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete
  • Mietpreis- und Belegungsbindung: 20 Jahre
  • Ausstattung der Aufzüge mit dem Drei-Sinne-Prinzip
  • Eigenleistung von mind. 15% der Gesamtkosten
  • grundsätzlich sind drei vergleichbare Angebote anzufordern oder Preisvergleiche einzuholen

Wie wird gefördert?

  • Förderung höchstens 85 % der Kosten über zinsfreie Darlehen (max. 25.000 € pro barrierefrei erschlossene Wohnung)
  • Höhe des Darlehens für die einzelnen Maßnahmen unabhängig voneinander
  • Laufzeit 20 Jahre
  • anfängliche Tilgung mindestens 2 % jährlich

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich
  • Kombination mit Förderungen von Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung wird empfohlen

Kontakt

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

 

Anprechperson

Susann Rothe

Tel: 0 (+49) 331 660 - 1036

 

Juliane Lotsch

Tel: 0 (+49) 331 660-1198

Weiterführende Informationen

Mietwohnungsbau Aufzüge


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.