Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Energieeffizienz | Brandenburg
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen im Bestand mit dem Ziel der generationsgerechten Anpassung.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden.
Was wird gefördert?
- Allgemein: Bauliche Maßnahmen, nach deren Abschluss das Gebäude zur dauerhaften Wohnungsversorgung geeignet ist.
- Generationengerechte Gestaltung, sowie Anpassung des Wohnraums an geänderte Wohn - und Lebensstile.
- Nachkommen von energetischen und ökologischen Forderungen und auf geänderte Anforderungen aus der Wohn- und Arbeitswelt reagieren.
Was sind die Voraussetzungen?
Mit dem Förderprogramm können folgende Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden:
- Mit denen vor Abschluss des Fördervertrages begonnen wurde.
- Die durch die Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden.
- Denen planungs- und/oder baurechtliche Belange entgegenstehen.
- Für Mietwohnungen, bei denen der Standard mittlerer Intensität vorliegt.
- Die den Einbau von ölbefeuerten zentralen Heizungsanlagen (wenn der Anschluss an ein Erdgasnetz oder eine Anlage zur Fernwärme- und Warmwasserlieferung möglich ist) und Einbauküchen beinhalten.
- Die zur Anlage von öffentlichen PKW-Parkplätzen dienen.
Wie wird gefördert?
- Die ILB fördert mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Zuschüsse betragen 300 € je je Quadratmeter Wohnfläche und die Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
- Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 25 oder 35 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 % jährlich.
- Geht der Investor eine Zweckbindung von 35 Jahren ein, so erhält er einen weiteren Zuschuss von 200 € je Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 1.800 €.
- Das einmalige Entgelt beträgt 1 % des Zusagebetrags, das jährliche Entgelt 0,5 %, bezogen auf die jeweilige Darlehensrestschuld.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
- Der gleichzeitige Einbau oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 € je Wohnung gefördert.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Anprechperson
Susann Rothe
Tel: 0 (+49) 331 660 - 1036
Juliane Lotsch
Tel: 0 (+49) 331 660-1198
Weiterführende Informationen
Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.