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Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Energieeffizienz | Brandenburg

Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand Mai 2022

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen im Bestand mit dem Ziel der generationsgerechten Anpassung.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden

Was wird gefördert?

  • allgemein: bauliche Maßnahmen, nach deren Abschluss das Gebäude zur dauerhaften Wohnungsversorgung geeignet ist
  • generationengerechte Gestaltung, sowie Anpassung des Wohnraums an geänderte Wohn- und Lebensstile
  • Nachkommen von energetischen und ökologischen Forderungen und auf geänderte Anforderungen aus der Wohn- und Arbeitswelt reagieren

Was sind die Voraussetzungen?

  • Lage in innerstädtischen Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten
  • Lage in "Vorranggebieten Wohnen", Konsolidierungsgebieten
  • Mietpreis- und Belegungsbindung: 20 Jahre
  • mind. ein Drittel der Kosten für Modernisierung
  • 15 % der Gesamtkosten Eigenkapital

Wie wird gefördert?

  • Förderung über zinsfreie Darlehen (max. 1.800 € pro m² Wohnfläche)
  • Laufzeit 20 Jahren
  • anfängliche Tilgung von mind. 2 % jährlich

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich
  • Kombination mit Förderungen von Maßnahmen der Barrierefreiheit empfohlen

Kontakt

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

 

Anprechperson

Susann Rothe

Tel: 0 (+49) 331 660 - 1036

 

Juliane Lotsch

Tel: 0 (+49) 331 660-1198

Weiterführende Informationen

Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.