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Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Barrierefreiheit | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg
Stand Mai 2022

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg fördert einerseits die energetische Sanierung, andererseits Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren aktuell oder in der Vergangenheit bereits landesseitig geförderter Mietwohnungen im Bestand.

Wer wird gefördert?

  • Wohnungsunternehmen.
  • Wohnungsgenossenschaften.
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände.
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
  • Privatpersonen.

Was wird gefördert?

  • Energetische Verbesserung des Gebäudebestands und die maximalen Werte für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen.
  • Energetische Verbesserung des Gebäudebestands nach den Vorgaben des GEG führen.
  • Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Gebäudestandort in Baden-Württemberg.
  • Aktuell oder bereits in der Vergangenheit landesseitig geförderte Mietwohnungen.
  • Energetische Sanierung nur wenn Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Wie wird gefördert?

  • Zinsverbilligter KfW-Darlehen (max. 120.000 € für Sanierungs Plus oder Denkmal und 50.000 € für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung oder Altersgerecht Umbauen)
  • 2 tilgungsfreie Anlaufjahre.
  • Zuschuss von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten (max. 3.600 € für Sanierungs Plus oder Denkmal und 1.500 € für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung oder Altersgerecht Umbauen).

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulation für dieselbe Maßnahme mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen.
  • Kumulierung mit Bundesförderung nach dem BEG-Programm zulässig.
  • Grundsätzliche mit anderen Förderprogrammen aus öffentlichen Mitteln kombinierbar (sofern Summe der Förderungen die förderungsfähigen Kosten nicht überschreitet).

Kontakt

L-Bank

Bereich Wohnungsunternehmen

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

 

Te: 0 (+49) 721 150 3875

E-Mail: mietwohnungsbau@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.