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Mietwohnungsfinanzierung BW - Neubau
Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | verdichtetes Bauen | Umnutzung | Baden-Württemberg
Fördergeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand
Mai 2022
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg unterstützt den Erwerb neuen Mietwohnraums sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
- Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen (z.B.: Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Gemeinde, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen).
Was wird gefördert?
- Neubau und Erwerb von neuen Mietwohnungen.
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Miet - und Belegungsbindung von Mindestens 10-30 Jahren (je nach gewählter Bindungsdauer).
- Wohnungsgrößen müssen im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen sein.
- Energieeffizient Bauen (Erfüllung der Anforderungen des Neubaustandards Plus).
Wie wird gefördert?
Basisförderung:
- Zinsverbilligte Darlehen mit 10-30 Jähriger Zinsfestschreibung.
- Sollzins von 0 % p.a. bzw. eine dem Marktgeschehen entsprechende Gesamtverzinsung.
- Eigenleistung mindestens 20 %.
Zusatzförderung:
- Gewährung eines zusätzlichen Tilgungszuschusses von 4.000 € je Wohneinheit bei Erreichung eines Energiesparhauses.
- Kompensationsförderung: Tilgungszuschuss in Höhe von 18.000 € je Wohneinheit.
- Flexibilisierungsförderung: Tilgungszuschuss in Höhe von 1.500 bis 5.000 € je Wohneinheit.
- Erhöhung des Festbetrags der Basisförderung in Höhe von 4.000 € je m² Wohnfläche um 5 % bei Herstellung der Barrierefreiheit nach der DIN 18040-2.
- Bis zu 25 % der Basisförderung für Mehrkosten, die durch innovative Vorhaben entstehen.
- Bei Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartierstrukturen können 40 % der nachweislich angefallenen Kosten und maximal 20 % der Basisförderung bezuschusst werden.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich solange die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten.
- Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation des Förderdarlehens mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen.
- Kumulierung mit der Bundesförderung nach dem BEG-Programm zulässig.
Kontakt
L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel: 0 (+49) 711 150-3875
E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de
Weiterführende Informationen
Mietwohnungsfinanzierung BW - Neubau
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.