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Mietwohnungsfinanzierung BW - Neubau

Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | verdichtetes Bauen | Umnutzung | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand Mai 2022

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg unterstützt den Erwerb neuen Mietwohnraums sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

  • Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen (z.B.: Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Gemeinde, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen).

Was wird gefördert?

  • Neubau und Erwerb von neuen Mietwohnungen.
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Miet - und Belegungsbindung von Mindestens 10-30 Jahren (je nach gewählter Bindungsdauer).
  • Wohnungsgrößen müssen im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen sein.
  • Energieeffizient Bauen (Erfüllung der Anforderungen des Neubaustandards Plus).

Wie wird gefördert?

Basisförderung:

  • Zinsverbilligte Darlehen mit 10-30 Jähriger Zinsfestschreibung.
  • Sollzins von 0 % p.a. bzw. eine dem Marktgeschehen entsprechende Gesamtverzinsung.
  • Eigenleistung mindestens 20 %.


Zusatzförderung:

  • Gewährung eines zusätzlichen Tilgungszuschusses von 4.000 € je Wohneinheit bei Erreichung eines Energiesparhauses.
  • Kompensationsförderung: Tilgungszuschuss in Höhe von 18.000 € je Wohneinheit.
  • Flexibilisierungsförderung: Tilgungszuschuss in Höhe von 1.500 bis 5.000 € je Wohneinheit.
  • Erhöhung des Festbetrags der Basisförderung in Höhe von 4.000 € je m² Wohnfläche um 5 % bei Herstellung der Barrierefreiheit nach der DIN 18040-2.
  • Bis zu 25 % der Basisförderung für Mehrkosten, die durch innovative Vorhaben entstehen.
  • Bei Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartierstrukturen können 40 % der nachweislich angefallenen Kosten und maximal 20 % der Basisförderung bezuschusst werden.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich solange die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten.
  • Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation des Förderdarlehens mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen.
  • Kumulierung mit der Bundesförderung nach dem BEG-Programm zulässig.

Kontakt

L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Tel: 0 (+49) 711 150-3875
E-Mail: mietwohnungsbau@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Mietwohnungsfinanzierung BW - Neubau


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.