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Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung (MSE)

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Gründächer | Ressourceneffizienz | Flächenentsiegelung | Sachsen

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Januar 2024

Stadt - und Regionalentwicklung durch Bau - und Ordnungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern.
  • Weiterleitung von Fördermitteln ist zulässig.

Was wird gefördert?

  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen mit neuartigen Systemansätzen.
  • Vorhaben können auch außerhalb der Fördergebiete der Städtebauförderung gefördert werden.


    Zusätzliche innovative Maßnahmen der Stadt- und Regionalentwicklung hinsichtlich der: 
     

  • Sozialen Zusammensetzung und Integration der Wohnbevölkerung.
  • Energetischen und ressourcenschonendne Grundversorgung von Stadtquartieren.
  • Ökologischen städtischen und landschaftspflegerischen Flächengestaltung, insbesondere der Reduzierung des baulichen Flächenverbrauchs der baukulturellen oder bautechnischen Stadterneuerung.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Höhe der Zuwendung beträgt 66 2/3 %, ggf. abweichende Fördersätze werden in der Programmausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung bekanntgegeben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig


Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@remove-this.sab.sachsen.de

Weiterführende Informationen

Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung (MSE)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.