Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Barrierefreiheit | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Rheinland-Pfalz
In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Kosten für die Modernisierung einer Einliegerwohnung können in diesem Programm nicht finanziert werden.
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):
um nicht mehr als 60 %.
überschreitet.
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Beratung Wirtschaftsförderung
Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de
Beratung Wohnraumförderung
Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1991
E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.