Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Barrierefreiheit | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Rheinland-Pfalz
In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Kosten für die Modernisierung einer Einliegerwohnung können in diesem Programm nicht finanziert werden.
Wer wird gefördert?
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):
- Um nicht mehr als 10 % oder
um nicht mehr als 60 %.
überschreitet.
Was wird gefördert?
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:
- Barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
- die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
- der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.
Was sind die Voraussetzungen?
- Bei Stellung des Förderantrages ist ein Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes im Hinblick auf die Effizienzhausstandards einzubinden, sofern der Effizienzhausstandard EH 85 (GEG 2023) oder EH 55 (GEG 2023) erreicht wird.
- Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de als Sachverständige aufgeführt sind.
Wie wird gefördert?
- Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden.
- Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die voraussichtlichen Kosten der Modernisierung sind bei Antragsstellung durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen.
- Daneben können Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet, einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des ISB-Darlehens beantragen. Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 % des ISB-Darlehens beantragen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Beratung Wirtschaftsförderung
Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de
Beratung Wohnraumförderung
Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1991
E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de
Weiterführende Informationen
Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.