Zurück zur Übersicht

Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Ressourceneffizienz | Wassereffizienz | Erneuerbare Energien | Rheinland-Pfalz

Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand Dezember 2023

In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Kosten für die Modernisierung einer Einliegerwohnung können in diesem Programm nicht finanziert werden.  

Wer wird gefördert?

  • Eigentümerinnen/Eigentümer.

Was wird gefördert?

Bauliche Maßnahmen welche:

  • Barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
  • die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
  • der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % oder um nicht mehr als 60 % überschreitet.

Wie wird gefördert?

  • Das Darlehen wird in der Regel nachrangig abgesichert.
  • Es steht ein Darlehensbetrag von maximal 100.000 Euro für einen 4-Personenhaushalt zur Verfügung. Für jedes zusätzliche Haushaltsmitglied erhöht sich der Betrag um 5.000 Euro.
  • Die Höhe des Darlehens ist auf die voraussichtlichen Investitionskosten beschränkt, die durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag bei der Antragsstellung belegt werden müssen.
     

Darüber hinaus bietet die ISB Tilgungszuschüsse unter folgenden Voraussetzungen:

  • Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des ISB-Darlehens beantragen.
  • Haushalte, deren Einkommen die genannte Einkommensgrenze um nicht mehr als 60 % überschreitet, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 % beantragen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Bereich Wohnraumförderung
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
 

Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1991
E-Mail: wohnraum@remove-this.isb.rlp.de

Weiterführende Informationen

Modernisierung selbst genutzten Wohnraums


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.