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Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen im Bestand
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Barrierefreiheit | Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand
Mai 2022
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
- Grundstückseigentümer, deren Grundstücke mit Miet - oder Genossenschaftswohnungen bebaut sind.
Was wird gefördert?
- Modernisierung/Instandsetzung von Wohnungen und Wohngebäuden.
- Nachhaltige Gebrauchswerterhöhung von Wohnungen und Wohngebäuden.
- Einsparungen von Energie und Wasser.
- Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen.
- Verbesserung allgemeiner Wohnverhältnisse auf Dauer.
- Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik.
- Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Gebäudestandort in Ober-, Mittel- o. Grundzentren.
- Gebäude älter als 10 Jahre.
- 15-jährige Zweckbindung (Bereitstellung als Miet- oder Genossenschaftswohnungen).
Wie wird gefördert?
- Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung.
- Höhe der Förderung abhängig von der Art der Modernisierung oder Instandsetzung sowie von der Größe der Wohnung.
- Förderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 € je m² Wohnfläche (mindestens 20.000 € aber maximal 104.000 € je Wohnung).
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kumulativer Einsatz anderer öffentlicher Zuwendungen wie Darlehen, Zuschüsse und Zulagen für das Förderobjekt grundsätzlich.
- Summe der öffentlichen Zuwendungen soll 80 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Ansprechperson
Silke Schmeling
Tel: 0 (+49) 385 6363-1345
E-Mail: silke.schmeling@lfi-mv.de
Annette Ahrens
Tel: 0 (+49) 385 6363-1334
E-Mail: annette.ahrens@lfi-mv.de
Weiterführende Informationen
Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen im Bestand
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.