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Modernisierung vermieteten Wohnraums

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Wassereffizienz | Rheinland-Pfalz

Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand Mai 2022

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von Mietwohnungen.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Mietwohnungen
  • dinglich Nutzungsberechtigte

Was wird gefördert?

  • barrierefreies Wohnen
  • die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser
  • der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen von Mieter des Mieteigentums
  • Belegungs- und Mietbindung für die Dauer von 15 Jahren
  • Einhaltung der Mietobergrenzen für Dauer der Zweckbindung

Wie wird gefördert?

  • Förderbetrag richtet sich nach den Investitionskosten pro Wohnung (min. 5.000 € und max. 110.000 € pro Wohnung)
  • Tilgungszuschuss von bis zu 25 %
  • 15 Jahre Zinsbindung mit einem Zinsatz von 0,5% p.a.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

keine Angaben

Kontakt

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Ansprechperson
Alexandra Wüst
Tel: 06131 6172-1764
E- Mail: alexandra.wuest@remove-this.isb.rlp.de

Ulrike Maehrlein
Tel: 06131 6172-1645
E-Mail: ulrike.maehrlein@remove-this.isb.rlp.de

Bernd Wilhelm
Tel: 06131 6172–1839
E-Mail: bernd.wilhelm@remove-this.isb.rlp.de

Weiterführende Informationen

Modernisierung vermieteten Wohnraums


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.