Modernisierung von Bestandsgebäuden (Wohngebäude) zum Passivhaus
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Erneuerbare Energien | Hessen
Förderung der energetisch optimierten Modernisierung von Gebäuden zum Passivhaus im Bestand.
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
Was wird gefördert?
- Investitionsvorhaben zur nachhaltigen Verringerung von CO2 - Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes im Rahmen von energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Gebäuden, wenn diese geeignet sind, den jährlichen Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 kWh pro Quadratmeter zu reduzieren.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7346
Weiterführende Informationen
Modernisierung von Bestandsgebäuden (Wohngebäude) zum Passivhaus
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.