Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Barrierefreiheit | Wassereffizienz | Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördert Modernisierungen und Instandsetzungen von selbst genutzten Wohnbauten zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung der Bevölkerung sowie zur Unterstützung der Stadtumbauprozesse und Sicherung stabiler Wohnungsmärkte.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum.
Was wird gefördert?
Bauliche Modernisierungsmaßnahmen:
- Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude.
- Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer.
- Nachhaltige Einsparungen von Energie und Wasser.
Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen.
- Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik.
- Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Ansprechpersonen
Silke Schmeling
Tel: 0 (+49) 385 6363-1345
E-Mail: silke.schmeling@lfi-mv.de
Annette Ahrens
Tel: 0 (+49) 385 6363-1334
E-Mail: annette.ahrens@lfi-mv.de
Weiterführende Informationen
Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.