Modernisierung von Mietwohnraum
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Barrierefreiheit | Wassereffizienz | Ressourceneffizienz | Niedersachsen
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Modernisierung sowie der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.
Wer wird gefördert?
- Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden sind.
Was wird gefördert?
Modernisierungsmaßnahmen:
- Zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes.
- Zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.
- Zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.
- Zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation.
- Bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. barrierefreies Wohnen).
- Energetische Modernisierungen auf Grundlage des GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels.
Dazu gehören insbesondere:
- Nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume.
- Fenster und Außentürenerneuerung.
- Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe.
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Was sind die Voraussetzungen?
- Angemessene Wohnungsgrößen basieren auf der Anzahl der Personen im Haushalt: 50 m² für eine Person, mit 10 m² zusätzlich für jedes weitere Haushaltsmitglied, bis zu 85 m² für vier Personen.
- Die Wohnfläche erhöht sich um 10 m² für rollstuhlgerechten Wohnraum nach DIN 18040-2 „R“, und um weitere 2 m², wenn ein Freisitz vorhanden ist.
- Eine Überschreitung der Wohnungsgröße um bis zu 2 % ist erlaubt; in besonderen Fällen kann eine Überschreitung von bis zu 10 % genehmigt werden.
- Die Mindestwohnfläche beträgt 30 m².
- Förderfähig sind notwendige Kosten, die einen durchschnittlichen Ausführungsstandard nicht überschreiten.
- Eigenleistungen müssen 25 % der Gesamtkosten betragen, in besonderen Fällen mindestens 15 %.
- Projekte, die bereits begonnen haben, sind nicht förderfähig. Planungen oder Vorbereitungsarbeiten gelten nicht als Projektbeginn.
- Die Bonität des Investors und die Wirtschaftlichkeit des Projekts müssen nachgewiesen werden.
- Förderfähig sind Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, wobei mindestens zwei geförderte Mietwohnungen entstehen müssen.
- Der Abschluss energetischer Maßnahmen muss durch einen Energieberater bestätigt werden; für KfW-Förderungen ist eine Kopie der KfW-Bescheinigung erforderlich.
- Wohnraum für Menschen mit Behinderungen muss den Anforderungen der DIN 18040-2 für Barrierefreiheit genügen. Für Rollstuhlnutzer müssen spezifische Anforderungen erfüllt sein.
- Wohnraum für ältere Menschen muss im Erdgeschoss liegen und stufenlos erreichbar sein, falls kein Aufzug vorhanden ist.
Wie wird gefördert?
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
Darlehen bis zu 75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten (jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus); im begründeten Einzelfall bis zu 85 % mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
(Nur energetische Modernisierung).
Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
- Darlehen bis zu 75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten (jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus); im begründeten Einzelfall bis zu 85 %.
- Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Tel.: 0 (+49) 511 30031-0
Fax: 0 (+49) 511 30031-11-9300
E-Mail: info@nbank.de
Weiterführende Informationen
Modernisierung von Mietwohnraum
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.