Modernisierung von Mietwohnraum
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Barrierefreiheit | Wassereffizienz | Ressourceneffizienz | Niedersachsen
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Modernisierung sowie der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.
Modernisierungsmaßnahmen:
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
Darlehen bis zu 75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten (jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus); im begründeten Einzelfall bis zu 85 % mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
(Nur energetische Modernisierung).
Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Tel.: 0 (+49) 511 30031-0
Fax: 0 (+49) 511 30031-11-9300
E-Mail: info@ nbank.de
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