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Modernisierung von Studierendenwohnheimen

Bestand | Wohngebäude | Wohnheime | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Wassereffizienz | Barrierefreiheit | Erneuerbare Energien | Rheinland-Pfalz

Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand Mai 2022

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von Studierendenwohnheimen.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Studierendenwohnheimen

Was wird gefördert?

  • barrierefreies Wohnen
  • die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien
  • Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes eines Wohnheimes
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Mieter des Studentenwohnheimes müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten
  • nach Abschlussmodernisierung dürfen die festgelegten Anfangsmieten in den geförderten Studierendenheimen nicht überschritten werden

Wie wird gefördert?

  • Förderung abhängig von den Investitionskosten für die geplanten förderfähigen Maßnahmen
  • mindestens 5.000€ und höchstens 40.000 € je Bewohnerplatz
  • Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des gewährten Darlehens
  • bis 15 Jahre Zinsbindung mit einem Zinsatz von 0,5% p.a.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

keine Angaben

Kontakt

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Ansprechpersonen
Alexandra Wüst
Tel: 0 (+49) 6131 6172-1764
E-Mail: alexandra.wuest@remove-this.isb.rlp.de

Ulrike Maehrlein
Tel: 0 (+49) 6131 6172-1645
E-Mail: ulrike.maehrlein@remove-this.isb.rlp.de

Weiterführende Informationen

Modernisierung von Studierendenwohnheimen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.