- Der Zuschuss wird im Programm A als Einmalzuschuss und in Programm B in gleichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Für die Dauer von 20 Jahren gilt eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Die höchstzulässige monatliche Nettokaltmiete für Wohnungen und Wohnheimplätze staffelt sich nach der anrechenbaren Wohnfläche für je eine Person.
Klimaschutzprogramm A: Energetische Modernisierung
- Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule erweitert werden können. Grundmodule sind die Energieberatung sowie die Verfahren Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie.
- Die Zuschusshöhe richtet sich darüber hinaus nach der erreichten Einsparung (Jahres-Endenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf) auf Grundlage der energetischen Bilanzierungen. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m²a.
- Je höher die erreichte Einsparung und je besser die Stufe, desto höher fällt der Zuschuss aus.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:
- Energieberatung, Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie
- das Erreichen der energetischen Stufen 1-8
- den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
- den Erhalt von Backsteinfassaden
- die Herstellung einer barrierefreie Zuwegung
Modernisierungsprogramm B: Umfassende Maßnahmen
Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 % der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten.
Voraussetzung für die Förderung:
- Grundriss- oder Ausstattungsverbesserungen in mindestens 51 % der Wohnungen
- Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a, wenn nur ausstattungsverbessernde Maßnahmen gefördert werden
Zusätzliche Zuschüsse sind möglich für:
- Energieberatung, Qualitätssicherung Backstein, Qualitätssicherung Energie (bei umfassender Modernisierung verpflichtend)
- das Erreichen der energetischen Stufen 1-8
- den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
- den Erhalt von Backsteinfassaden
- Barrierereduzierten und barrierefreien Umbau
- Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Aufzugsanlagen