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Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

Bestand | Wohnheime | Zuschuss | Energieeffizienz | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Januar 2024

Gefördert wird die Modernisierung von Wohnraum in Wohngebäuden und Wohnheimen für Hamburger Studierende und Auszubildende.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer oder Erbbauberechtigte

Was wird gefördert?

Klimaschutzprogramm A:

  • Förderung von energetischen Maßnahmen
     

Modernisierungsprogramm B:

  • Förderung von Ausstattungsverbesserungen
  • Förderung von umfassenden Modernisierungen, bei denen sowohl ausstattungsverbessernde als auch energetische Maßnahmen umgesetzt werden.
  • Barrierefreier Umbau
  • Neubau und Modernisierung von Aufzuganlagen

Was sind die Voraussetzungen?

  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg Maßnahmen beauftragt wurden.
     

Wie wird gefördert?

  • Der Zuschuss wird im Programm A als Einmalzuschuss und in Programm B in gleichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Für die Dauer von 20 Jahren gilt eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Die höchstzulässige monatliche Nettokaltmiete für Wohnungen und Wohnheimplätze staffelt sich nach der anrechenbaren Wohnfläche für je eine Person.
     

Klimaschutzprogramm A: Energetische Modernisierung

  • Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule erweitert werden können. Grundmodule sind die Energieberatung sowie die Verfahren Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie.
  • Die Zuschusshöhe richtet sich darüber hinaus nach der erreichten Einsparung (Jahres-Endenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf) auf Grundlage der energetischen Bilanzierungen. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m²a.
  • Je höher die erreichte Einsparung und je besser die Stufe, desto höher fällt der Zuschuss aus.
     

Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:

  • Energieberatung, Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie
  • das Erreichen der energetischen Stufen 1-8
  • den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
  • den Erhalt von Backsteinfassaden
  • die Herstellung einer barrierefreie Zuwegung

     

Modernisierungsprogramm B: Umfassende Maßnahmen
Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 % der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten.
Voraussetzung für die Förderung:

  • Grundriss- oder Ausstattungsverbesserungen in mindestens 51 % der Wohnungen
  • Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a, wenn nur ausstattungsverbessernde Maßnahmen gefördert werden
     

Zusätzliche Zuschüsse sind möglich für:

  • Energieberatung, Qualitätssicherung Backstein, Qualitätssicherung Energie (bei umfassender Modernisierung verpflichtend)
     
  • das Erreichen der energetischen Stufen 1-8
  • den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
  • den Erhalt von Backsteinfassaden
  • Barrierereduzierten und barrierefreien Umbau
  • Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Aufzugsanlagen

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg


Tel.: 0 (+49) 40/248 46-0
Fax: 0 (+49) 40/248 46-432
E-Mail: info@remove-this.ifbhh.de 

Weiterführende Informationen

Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.