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Modernisierungskredite für Mietwohnungen

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Bremen

Fördergeber Bremer Aufbau-Bank
Stand Januar 2024

Auch ältere Wohnviertel sollen zeitgemäßen Anforderungen an Energieeffizienz und Komfort angeglichen werden. Das verbessert Wohnwert und Lebensqualität nachhaltig. Dafür werden zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse bereit gestellt.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer*innen von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen.

Was wird gefördert?

  • Die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Wohnung muss belegungs- und mietbindungsfrei sowie älter als 25 Jahre sein.
  • Energieniveau nach der Modernisierung min. KfW-Effizienzhaus 85.
  • Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2.
  • Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Modernisierungskosten.
  • Vermieten der Wohnungen nach der Modernisierung bei Mieterwechsel an Berechtigte.
  • Anfangsmiete auch für wohnende Mieter höchstens 6,80 €/m² Wohnfläche monatlich (netto/kalt).
  • Dauer der Zweckbestimmung bis zu 20 Jahre.
  • 20 % der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten (Belegungsbindung).

Wie wird gefördert?

  • Mit zinsverbilligten Darlehen.
  • Höhe bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einem Kostenzuschuss von bis zu 35.000 €.
  • Höchstens bis zu 80 v. H. der anerkannten Modernisierungskosten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
Domshof 14/15
28195 Bremen

Tel.: 0 (+49) 421 96 00-40
E-Mail: mail@remove-this.bab-bremen.de

Weiterführende Informationen

Modernisierungskredite für Mietwohnungen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.