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Nachhaltiges Wohnumfeld - Investitionen

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Gründächer | Flächenentsiegelung | Biodiversität | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders der Bewohnerschaft und schonender Umgang mit Ressourcen.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau.
  • Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.

Was wird gefördert?

  • Investive Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds, z.B. Maßnahmen zur Schaffung von sozialer Infrastruktur, von nachhaltiger Mobilitätsinfrastruktur, von Grün-, Wasser- und Freiflächen im Quartier, zur Begrünung von Bauwerken, Modellprojekte und Innovationen u.a.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Mit den geförderten Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn der Bescheid wirksam geworden ist. 
  • Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten, wenn dieser in direktem Zusammenhang mit dem Förderprojekt steht. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Förderung.
     

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Für das Plangebiet liegt ein auf Grundlage der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung eines nachhaltigen Wohnumfelds in neuen Wohnquartieren (RiNaWu) – Konzepte und Baulanddialoge“ erstelltes städtebauliches Konzept bzw. ein im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführter Wettbewerb vor. Alternativ können gleichwertige Konzepte oder Wettbewerbe als Zuwendungsvoraussetzung akzeptiert werden.
  • Das geplante Wohngebiet ist bereits an das ÖPNV-Netz angeschlossen oder wird während der Umsetzungsphase angeschlossen.
  • Die Stadt Frankfurt oder ein anderes unter Nr. 3 (s. Programminformationen) Oberzentrum müssen vom neuen Quartier aus innerhalb einer Stunde Fahrtzeit unter überwiegender Nutzung von Bus, Bahn oder Fahrrad (einschließlich Park&Ride-Option) erreichbar sein (zur vorrangigen Berücksichtigung von Kommunen des Großen Frankfurter Bogens gelten abweichende -Voraussetzungen. S. Nr. 4 Programminformationen).
  • Für die Städte und Gemeinden, in denen das Wohngebiet liegt, wird der Wohnraumbedarf nachgewiesen.
  • Mindestens zwei Drittel der geplanten Bruttogeschossfläche des neuen Wohngebiets dienen dem Wohnen oder sozialer Infrastruktur (Wohnfolgeeinrichtungen).
  • Soweit erforderlich, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Baugebiet ein Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB vorliegen.
  • Das Plangebiet liegt weder ganz noch teilweise in einem Gebiet, das in ein aktuelles Programm der Städtebauförderung aufgenommen ist oder in einem Untersuchungsgebiet zur Vorbereitung der Aufnahme in eines dieser Programme.
  • Den geplanten investiven Maßnahmen ist ein Zeit- und Finanzierungskonzept beizufügen.

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung (Förderquote) beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
  • Bei Städten und Gemeinden, die die „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ unterzeichnet haben und bei denen die unter Punkt 4 genannten Voraussetzungen vorliegen, erhöht sich die Höhe der Zuwendung auf bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
 

Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7345

Weiterführende Informationen

Nachhaltiges Wohnumfeld - Investitionen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.