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Nachhaltigkeit
Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Bund
Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank
Stand
Mai 2022
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit, der Energieeffizienz sowie zur Minderung von Emissionen und will damit die Tiergesundheit, den Umweltschutz und die Biodiversität stärken.
Wer wird gefördert?
- Produzierende Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus (KMU)
Was wird gefördert?
- Steigerung der Energieeffizienz.
- Minderung von Emissionen.
- Gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirten.
- Förderung des Ökologischen Landbaus.
- Verbesserung der Tierhaltung.
- Investitionen von Primärproduzenten in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.
Wie wird gefördert?
- 100 % Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten.
- Kredite je Kreditnehmer und Jahr maximal 10 Mio. €.
- Max. mögliche Beihilfeintensität: 40 % der förderfähigen Kosten.
- Laufzeit: 4 - 30 Jahre.
- Zinsbindung maximal 10 Jahre.
- Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar.
Kontakt
Landwirtschaftliche Rentenbank
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Fördergeschäft
Tel: 0 (+49) 69 2107-700
Fax: 0 (+49) 69-2107-6459
E-Mail: bundesprogramme@rentenbank.de
Weiterführende Informationen
Nachhaltigkeit
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.