Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Hamburg
Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von:
- Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten oder
- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.
Was wird gefördert?
- Die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen.
- Die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen.
- Den Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen.
- Die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen.
- Den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern.
- Die Herstellung von Elektroladeanschlüssen.
- Die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.
Was sind die Voraussetzungen?
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
- Begrünte Dächer ab 20m² und 8cm Substratdicke können im Rahmen der Hamburger Gründachförderung besonders bezuschusst werden.
Nicht gefördert werden:
- Vertikale Aufhängungen.
- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“).
- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt.
- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird.
- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel.: 0 (+49) 40/248 46-0
Fax: 0 (+49) 40/248 46-432
E-Mail: info@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.