NRW.BANK Effizienzkredit
Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen
Sie erhalten ein Darlehen für langfristig Erfolg versprechende Investitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz (um mind. 20%) oder der Ressourceneffizienz (um mind. 2%) führen, die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern sowie in Grüne Technologien.
Wer wird gefördert?
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
- Angehörige der freien Berufe
Was wird gefördert?
- Sie erhalten ein Darlehen für langfristig Erfolg versprechende Investitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz (um mind. 20%) oder der Ressourceneffizienz (um mind. 2%) führen, die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern sowie in Grüne Technologien.
- Ersatzinvestitionen: Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen. Das zu ersetzende Wirtschaftsgut muss im Unternehmen abgeschafft d. h. veräußert/dauerhaft stillgelegt werden.
- Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehender Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen.
- Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO2-Einsparung beitragen.
Programmvariante Bauen:
Sie erhalten ein Darlehen in der Programmvariante für den Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen.
- Neubau
- KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG
- Sanierung
- KfW-Effizienzgebäude-Standard 40, 55, 70 und Denkmal
- energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäude (gemäß BEG-Förderung):
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Heizungsanlagen und –optimierung und
- sonstige Anlagentechnik
Was sind die Voraussetzungen?
Es müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten werden:
- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
- Die jeweiligen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen Ihres Vorhabens sind erfüllt.
- Sie schaffen das zu ersetzende Wirtschaftsgut im Unternehmen ab, d.h. Sie veräußern es oder legen es dauerhaft still.
- Für die Programmvariante Bauen ist eine zugesagte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder für Klimafreundlicher Neubau (KFN) vorausgesetzt.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Ratendarlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen. Bei der Programmvariante Bauen unter Anrechnung der bewilligten BEG bzw. KfN-Förderung.
- Höchstbetrag: 10 Mio. €
- Ratendarlehen: 4 bis 10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
- Programmvariante Bauen: 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahr/e)
- Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
- Tilgung: in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss / außerplanmäßige Tilgungen mit
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Auszahlung: 100%
- Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
- Sicherheiten: banküblich
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel: 0 (+49) 211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
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Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.