NRW.BANK.Gebäudesanierung
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Ressourceneffizienz | Wassereffizienz | Nordrhein-Westfalen
Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.
Was wird gefördert?
- Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus oder Ihre selbstgenutzte Wohnung sanieren bzw. modernisieren.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:
- Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Fenster, Wärmedämmung
- Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten
- Modernisierung und Instandsetzung, um den Ressourcenverbrauch zu verringern, z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
- Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz
- Behebung baulicher Mängel, z.B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung
- bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Was sind die Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
- Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.–4. Abgabenordnung (AO) voraus.
- Ihre Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
- Sie müssen grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) einhalten.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Annuitätendarlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
- Mindestbetrag: 2.500 €
- Höchstbetrag: 150.000 €
Laufzeiten:
- Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
- Endfälliges Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre
Zinssatz:
- Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen
übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.
Tilgung:
- in gleichen monatlichen Raten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres
außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
- Auszahlung: 100 %
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage/Vertragsschluss
- Sicherheiten: banküblich
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
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Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.