NRW.BANK.Kommunal Invest/NRW.BANK.Kommunal Invest Plus
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | nachhaltiges Bauen | Ressourceneffizienz | Nordrhein-Westfalen
Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden!
Wer wird gefördert?
- kommunale Gebietskörperschaften
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, z. B.:
- Maßnahmen zum Klimaschutz
- allgemeine Verwaltung
- öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Stadt- und Dorfentwicklung (z.B. touristische Infrastruktur)
- soziale Infrastruktur (z. B. Kindergärten, Schulen)
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- kommunale Verkehrsinfrastruktur
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
- Grundstücke als notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens, einschließlich Erschließungsmaßnahmen und
- Aufwendungen für den Grunderwerb
- Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist
Was sind die Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
- Sie verwenden das Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) oder entsprechend einer Kreditermächtigung und vorhabensbezogen.
- Sie halten die vorhabenbezogene Zweckbindungsfrist ein.
Wie wird gefördert?
Förderart: Darlehen
Finanzierungsanteil:- bis 2 Mio. €: bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“
- über 2 Mio. €: max. 50% der förderfähigen Investitionskosten über „NRW.BANK.Kommunal Invest“, die restlichen 50% über „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“.
- Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller
Laufzeiten:
- 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
- 20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
- 30 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
- Zinssatz: fest für 10 Jahre
Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich
- Leistungstermine (Zins und Tilgung): jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.
- Auszahlung: 100%
- Bereitstellungsprovision: keine
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
NRW.BANK.Kommunal Invest/NRW.BANK.Kommunal Invest Plus
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.