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NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | nachhaltiges Bauen | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Dezember 2023

Die NRW.BANK fördert unterschiedlichste Maßnahmen, welche ein Nachhaltiges Wohnen ermöglichen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.

Was wird gefördert?

  • Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden: Neubau, Ersterwerb oder Sanierung von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung sowie einzelne energetische Maßnahmen.
  • Darüber hinaus die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen.

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
 

  • Sie besitzen eine beantragte Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF) oder
  • eine beantragte Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder
  • eine beantragte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder
  • ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat(Link öffnet sich in einem neuen Fenster).
  • Das Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude(Link öffnet sich in einem neuen Fenster)“ ist bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu beantragen, die vom Bundesbauministerium anerkannt ist.
  • bei Neubau/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass der Neubau/Ersterwerb gemäß dem EH 40 EE oder dem EH 40 Plus geplant ist.
  • Nach Beendigung der Maßnahme/Fertigstellung des Baus muss spätestens nach sechs Monaten die Zusage der Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, im Rahmen der Förderung Klimafreundlicher Neubau bzw. im Rahmen der Förderung Wohneigentum für Familien, das erhaltene Nachhaltigkeitszertifikat oder die Bestätigung eines/einer Energieeffizienz-Experten/-Expertin, dass das Haus einen der oben drei genannten Effizienzhausstandards erfüllt, bei der Hausbank vorliegen. Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
  • Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
     
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben
     
  • Mindest-/Höchstbetrag: keiner
     
  • Laufzeit: Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
     
  • Endfälliges Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre
     
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit optional auch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren möglich ist.
     
  • Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
     
  • Auszahlung: 100%
     
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
     
  • Abruffrist: 12 Monate. Kann nicht verlängert werden.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

Tel: 0 (+49) 211 91741-4500
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.