Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Mecklenburg-Vorpommern
Begleitet werden Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben, die auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Attraktivität, der Barrierefreiheit, der Klimabilanz und der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgerichtet sind.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte,
- Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in M-V erbringen,
- Betreiber öffentlicher Eisenbahnen, die auf der Grundlage eines mit dem Land oder mit einem Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV abgeschlossenen Vertrages Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen.
Was wird gefördert?
- Neu-, Um- und Ausbau und die Ausrüstung von ÖPNV-Haltepunkten (Bushaltestellen, zentrale Omnibusbahnhöfe, ÖPNV-Verknüpfungspunkte)
- Verbesserung der Kombination und Kooperation der verschiedenen Verkehrsträger (Park u. Ride- und Park ; Bike-Anlagen, die dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, Errichtung von Radstationen)
- Maßnahmen im SPNV als Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen (in den Schienenfahrweg, in Signal-, Fernmelde- und Sicherungsanlagen sowie Betriebsleittechnik, in Betriebsanlagen und deren Ausrüstung)
- Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Integration neuer Beförderungsformen und Entwicklung alternativer ÖPNV-Konzepte stehen
Sonstige investive Maßnahmen (z. B. Busspuren, soweit sie dem ÖPNV dienen, Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalen) - Nichtinvestive Maßnahmen bzw. Projekte
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung wird als Projektförderung bewilligt. Die Finanzierung wird als Anteilfinanzierung, in Einzelfällen als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
- Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein höherer Zuschuss bis hin zur Vollfinanzierung kann gewährt werden, wenn ein erhebliches Landesinteresse vorliegt und wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme eines höheren Anteils der zuwendungsfähigen Ausgaben durch das Land möglich ist.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel.: 0 (+49) 385 6363-2
Weiterführende Informationen
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.