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Übersicht
Plusenergiegebäude
Bestand/Neubau | Wohngebäude | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Energieeffizienz | Baden-Württemberg
Fördergeber
Stadt Stuttgart
Stand
Juni 2022
Die Stadt Stuttgart fördert die Errichtung von Plusenergiegebäuden sowie die Umsetzung von Maßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudesanierung) in bestehenden Gebäuden.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen & Personengemeinschaften
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Was wird gefördert?
- Neubau von Plusenergiegebäuden sowie die Umsetzung von Maßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudesanierung) in bestehenden Gebäuden die zum Erreichen des Plusenergieniveaus führen
Was sind die Voraussetzungen?
- über das Jahr muss eine positive Primärenergie- und CO2-Bilanz erreicht werden
- Anforderungen des Denkmalschutzes oder der Stadtbildpflege müssen erfüllt werden
- Antrag muss vor Vorhaben gestellt werden
- Förderung nur für bauaufsichtlich genehmigte Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt Stuttgart möglich
Wie wird gefördert?
- 50 Euro je m² Nettogrundfläche
- bei Ein- und Zweifamilienhäuser: maximale Förderung 6.000 € je Wohneinheit
- bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten: maximale Förderung 3.750 € je Wohneinheit
- maximal 200.000 € je Antrag bezuschusst
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen
Kumulierung mit den folgenden städtischen Förderprogrammen ist zulässig:
- Heizungsaustauschprogramm
- Wärmepumpenprogramm
- Solaroffensive
- Energiesparprogramm
Kontakt
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Tel: 0 (+49) 711 216−0
Fax: 0 (+49) 711 216−91237
E‐Mail: post@stuttgart.de
Weiterführende Informationen
Plusenergiegebäude
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.