Zurück zur Übersicht

Plusenergiegebäude

Bestand/Neubau | Wohngebäude | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Energieeffizienz | Baden-Württemberg

Fördergeber Stadt Stuttgart
Stand Juni 2022

Die Stadt Stuttgart fördert die Errichtung von Plusenergiegebäuden sowie die Umsetzung von Maßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudesanierung) in bestehenden Gebäuden.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen & Personengemeinschaften
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

Was wird gefördert?

  • Neubau von Plusenergiegebäuden sowie die Umsetzung von Maßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudesanierung) in bestehenden Gebäuden die zum Erreichen des Plusenergieniveaus führen

Was sind die Voraussetzungen?

  • über das Jahr muss eine positive Primärenergie- und CO2-Bilanz erreicht werden
  • Anforderungen des Denkmalschutzes oder der Stadtbildpflege müssen erfüllt werden
  • Antrag muss vor Vorhaben gestellt werden
  • Förderung nur für bauaufsichtlich genehmigte Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt Stuttgart möglich

Wie wird gefördert?

  • 50 Euro je m² Nettogrundfläche
  • bei Ein- und Zweifamilienhäuser: maximale Förderung 6.000 € je Wohneinheit
  • bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten: maximale Förderung 3.750 € je Wohneinheit
  • maximal 200.000 € je Antrag bezuschusst

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen

 

Kumulierung mit den folgenden städtischen Förderprogrammen ist zulässig:

  • Heizungsaustauschprogramm
  • Wärmepumpenprogramm
  • Solaroffensive
  • Energiesparprogramm

Kontakt

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Tel: 0 (+49) 711 216−0
Fax: 0 (+49) 711 216−91237
E‐Mail:  post@remove-this.stuttgart.de

Weiterführende Informationen

Plusenergiegebäude


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.