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Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand Mai 2022

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bei der Einführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und freiberuflich Tätige
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer:innen und kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

  • Wohnungslüftungsanlagen/-geräte mit Wärmerückgewinnung
  • gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
  • thermische Solaranlagen
  • Photovoltaikanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Biomasseanlagen
  • besondere Energiespeichersysteme (basierend auf Wärme, Kälte, Gas)
  • Wohngebäude im Passivhausstandard inkl. Lüftungsanlagen
  • Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard inkl. Lüftungsanlagen
  • Geothermie
  • Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage
  • Nahwärme- und Nahkältenetze

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Realisierung des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen
  • keine Förderungn von Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen sowie gesetzlich vorgeschriebene oder angeordnete Maßnahmen
  • Förderung nur für neue Anlagen und Anlagenteile sowie für Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse besteht
  • Beachtung spezifische technische Voraussetzungen

Wie wird gefördert?

  • gestaffelte Zuschüsse in Abhängigkeit der Anlagenart und -größe
  • Mindestkosten von 350 €

 

a) Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung:

 

zentrale Lüftungsanlagen:

  • Neubau: 1.000 € pro Haus bzw. Wohnung
  • Bestand: 2.000 € pro Haus bzw. Wohnung

 

dezentrale Lüftungsanlagen:

  • Neubau und Bestand: 200 € pro Gerät bzw. Gerätepaar und Wohnraum (max. 1.000 €/Wohneiheit)

 

b) Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme:

  • max. 25% der förderfähigen Kosten (max. 100.000 €)

 

c) Thermische Solaranlagen:

  • 90 €/m² (max. 1 m² Kollektor pro 10 m² beheizte Wohn-/Gewerbefläche)

 

d) elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage:

  • 100 € pro kWh Speicherkapazität (max. 75.000 €)

 

e) Wasserkraftanlagen:

  • Ermittlung der Förderhöhe durch Einzelfallprüfung

 

f) Wärmeübergabestationen:

  • max. 25% der förderfähigen Kosten (max. 1.000 € pro Anlage)

 

g) Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage:

  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 €
  • Pelletkessel: 1.750 €
  • Hybridkessel, Scheitholzvergaserkessel: 1.000 €
  • Holzhackschnitzelkessel: 1.000 €
  • wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen: 750 €

 

h) Wärme- und Kältespeicher:

  • max. 25 % der förderfähigen Ausgaben (max. 100.000 €)

 

i) energieeffizienten Nahwärme- und Nahkältenetze:

  • max. 25 % der förderfähigen Ausgaben (max. 100.000 €)

 

j) Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe:

 

Erdwärmesonden:

  • Neubau: 5 €/m
  • Bestand: 10 €/m

 

Erdwärmekollektor:

  • Neubau: 3 €/m
  • Bestand: 6 €/m

 

Brunnenbohrung für Grundwasserwärmepumpen:

  • Neubau und Bestandsbau: 1 €/l (max. 100.000 € pro Gebäude/Standort)

 

k) Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen:

  • Einfamilienhaus (EFH, DHH, RH): 4.700 €
  • Mehrfamilienhaus: 3.400 € / WE

 

l) Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen:

 

Einfamilienhaus (EFH, DHH, RH):

  • Neubau: 3.700 €
  • Bestand: 4.700 €

 

Mehrfamilienhaus:

  • Neubau: 2.700 €/WE
  • Bestand: 3.400 €/WE

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulierung mit anderen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zulässig
  • Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen unter bestimmten Vorraussetzungen möglich

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW

Postfach 102545

44025 Dortmund

 

Tel: 0 (+49) 211 8371928

E-Mail: progres.emob@remove-this.bra.nrw.de

Weiterführende Informationen

Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.