Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bei der Einführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und freiberuflich Tätige
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer:innen und kommunale Unternehmen
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Was wird gefördert?
- Wohnungslüftungsanlagen/-geräte mit Wärmerückgewinnung
- gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- thermische Solaranlagen
- Photovoltaikanlagen
- Wasserkraftanlagen
- Biomasseanlagen
- besondere Energiespeichersysteme (basierend auf Wärme, Kälte, Gas)
- Wohngebäude im Passivhausstandard inkl. Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard inkl. Lüftungsanlagen
- Geothermie
- Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage
- Nahwärme- und Nahkältenetze
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
- Realisierung des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen
- keine Förderungen von Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen sowie gesetzlich vorgeschriebene oder angeordnete Maßnahmen
- Förderung nur für neue Anlagen und Anlagenteile sowie für Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse besteht
- Beachtung spezifische technische Voraussetzungen
Wie wird gefördert?
- gestaffelte Zuschüsse in Abhängigkeit der Anlagenart und -größe
- Mindestkosten von 350 €
a) Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung:
zentrale Lüftungsanlagen:
- Neubau: 1.000 € pro Haus bzw. Wohnung
- Bestand: 2.000 € pro Haus bzw. Wohnung
dezentrale Lüftungsanlagen:
- Neubau und Bestand: 200 € pro Gerät bzw. Gerätepaar und Wohnraum (max. 1.000 €/Wohneiheit)
b) Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme:
- max. 25% der förderfähigen Kosten (max. 100.000 €)
c) Thermische Solaranlagen:
- 90 €/m² (max. 1 m² Kollektor pro 10 m² beheizte Wohn-/Gewerbefläche)
d) elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage:
- 100 € pro kWh Speicherkapazität (max. 75.000 €)
e) Wasserkraftanlagen:
- Ermittlung der Förderhöhe durch Einzelfallprüfung
f) Wärmeübergabestationen:
- max. 25% der förderfähigen Kosten (max. 1.000 € pro Anlage)
g) Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage:
- Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 €
- Pelletkessel: 1.750 €
- Hybridkessel, Scheitholzvergaserkessel: 1.000 €
- Holzhackschnitzelkessel: 1.000 €
- wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen: 750 €
h) Wärme- und Kältespeicher:
- max. 25 % der förderfähigen Ausgaben (max. 100.000 €)
i) energieeffizienten Nahwärme- und Nahkältenetze:
- max. 25 % der förderfähigen Ausgaben (max. 100.000 €)
j) Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe:
Erdwärmesonden:
- Neubau: 5 €/m
- Bestand: 10 €/m
Erdwärmekollektor:
- Neubau: 3 €/m
- Bestand: 6 €/m
Brunnenbohrung für Grundwasserwärmepumpen:
- Neubau und Bestandsbau: 1 €/l (max. 100.000 € pro Gebäude/Standort)
k) Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen:
- Einfamilienhaus (EFH, DHH, RH): 4.700 €
- Mehrfamilienhaus: 3.400 € / WE
l) Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen:
Einfamilienhaus (EFH, DHH, RH):
- Neubau: 3.700 €
- Bestand: 4.700 €
Mehrfamilienhaus:
- Neubau: 2.700 €/WE
- Bestand: 3.400 €/WE
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kumulierung mit anderen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zulässig
- Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Kontakt
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 102545
44025 Dortmund
Tel: 0 (+49) 211 8371928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de
Weiterführende Informationen
Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.