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Übersicht
progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | | Nordrhein-Westfalen
Fördergeber
NRW Bank
Stand
März 2024
Gefördert wird der Ausbau der Elektromobilität.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, -Wohnungseigentümergemeinschaften
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
- Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
- Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten.
Mit der Förderung können folgende Maßnahmen finanziert werden:
- Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität
- kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur
- reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
- Lastenfahrräder
- Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht
Was sind die Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
- Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen realisiert.
- Das Vorhaben wird nicht vor der Bewilligung begonnen.
- Öffentlich-rechtliche Genehmigungen für geförderte Vorhaben sollten bei Antragstellung vorgelegt werden.
- Je nach Vorhaben sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Zuschuss
- Förderhöhe: abhängig vom Vorhaben und vom Antragsteller, max. 500.000 € pro Antragsteller
- Bagatellgrenze: 500 €
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW Bank
Tel: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.