progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Nordrhein-Westfalen
Fördert Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen.
Wer wird gefördert?
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise) und kommunale Zweckverbände
- kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn den beteiligten
- Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50% der Anteile gehören
- Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
Was wird gefördert?
Investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, insbesondere
- im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik
- im Bereich Gebäudetechnik
- im Bereich Gebäudesystemtechnik
- Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung
- Umfeldmaßnahmen
Investive Vorhaben zur energetischen Sanierung, das sind alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude vorgenommen werden, insbesondere
- die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
- die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
- der Einbau und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- die Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude
- der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen
- der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- die Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
- die Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation, wie Überwachungs-, Steuer- und Optimierungseinrichtungen, sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems
Nicht investive Vorhaben, die im Zusammenhang mit einem investiven Vorhaben stehen:
- Erstellung von Energiekonzepten
- Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben
- Erfahrungsaustausch mit Nachbarregionen
Was sind die Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
- ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Im Fall einer Förderung aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 handelt es sich um die energetische Sanierung folgender Gebäude in Nordrhein-Westfalen:
- kulturelle Einrichtungen
- Bibliotheken und Büchereien
- Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude
- Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen ausgelegt sind
- Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen ausgelegt sind
- Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
- Pflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands Hilfe benötigen
- Ihre Maßnahme bewirkt eine Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Treibhausgasausstoßes.
- Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes geht über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinaus und führt nach Umsetzung des Vorhabens zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mind. 50% gegenüber dem Ist-Zustand.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der zu modernisierenden Bauteile nach Anlage 1 der Richtlinie.
- Das Gebäude, an dem Sie das zu fördernde Vorhaben durchgeführen, wird noch mind. 10 Jahre zweckentsprechend genutzt.
- Sie legen ein Energiekonzept vor.
- Ihr geplantes Vorhaben stellt keine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme dar.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Zuschuss
- Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
- Höchstbetrag: 8 Mio. € je Antrag
- Bagatellgrenze: 200.000 €
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.