Zurück zur Übersicht

progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Fördert Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen. 

Wer wird gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise) und kommunale Zweckverbände
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn den beteiligten
  • Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50% der Anteile gehören
  • Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen

Was wird gefördert?

Investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, insbesondere

  • im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik
  • im Bereich Gebäudetechnik
  • im Bereich Gebäudesystemtechnik
  • Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung
  • Umfeldmaßnahmen
     

Investive Vorhaben zur energetischen Sanierung, das sind alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude vorgenommen werden, insbesondere

  • die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
  • die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
  • der Einbau und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • die Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude
  • der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • die Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
  • die Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation, wie Überwachungs-, Steuer- und Optimierungseinrichtungen, sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems


 Nicht investive Vorhaben, die im Zusammenhang mit einem investiven Vorhaben stehen:

  • Erstellung von Energiekonzepten
  • Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben
  • Erfahrungsaustausch mit Nachbarregionen

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. 
     

Im Fall einer Förderung aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 handelt es sich um die energetische Sanierung folgender Gebäude in Nordrhein-Westfalen:

  • kulturelle Einrichtungen
  • Bibliotheken und Büchereien
  • Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude
  • Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen ausgelegt sind
  • Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen ausgelegt sind
  • Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
  • Pflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands Hilfe benötigen
     
  • Ihre Maßnahme bewirkt eine Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Treibhausgasausstoßes.
  • Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes geht über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinaus und führt nach Umsetzung des Vorhabens zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mind. 50% gegenüber dem Ist-Zustand.
  • Sie erfüllen die Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der zu modernisierenden Bauteile nach Anlage 1 der Richtlinie.
  • Das Gebäude, an dem Sie das zu fördernde Vorhaben durchgeführen, wird noch mind. 10 Jahre zweckentsprechend genutzt.
  • Sie legen ein Energiekonzept vor.
  • Ihr geplantes Vorhaben stellt keine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme dar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstbetrag: 8 Mio. € je Antrag
  • Bagatellgrenze: 200.000 €

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.