Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einsetzen. Sie können die Förderung in folgenden Modulen erhalten:
Fördermodul „Erneuerbare Energien“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem
- thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
- Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden
- Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
- Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
- Wasserkraftanlagen
- Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
- Fassaden-Photovoltaik
- Carports mit Photovoltaik-Dach
- Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
Fördermodul „Geothermie“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien auf Basis von Geothermie sowie Studien, seismische Messungen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen - Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
- mitteltiefe Erdwärmesonde
- mitteltiefe Dublette
- Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- Machbarkeitsstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- seismische Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)
Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
Fördermodul „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz in Gebäuden sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb
- stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
- thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
- Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
- Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
- Austausch elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
Bildungsprämie Wärmepumpe
Fördermodul „Energiewende im Quartier“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen für die effiziente und klimaschonende Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden bis zur Ebene eines Quartiers
- Nahwärme- und Nahkältenetze
- Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz
- Wärme- und Kältespeicher
- gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme
Fördermodul „Modellprojekte. NRW“: vom Land Nordrhein-Westfalen initiierte Vorhaben für klimagerechte und nachhaltige Gebäude und Quartiere sowie Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
- Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden
- KlimaGebäude. NRW
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
- Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
- Fördermodul „Förderung von Wärmekonzepten“: technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes
- Fördermodul „Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen“: technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes
- Fördermodul „Transformationskonzepte für die treibhausgasneutrale Produktion 2045“: technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045