Radwegebau
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Ziel dieses Förderprogramms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Gemeindeverbünde und Landkreise
Was wird gefördert?
Insbesondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:
der Neu, Um- und Ausbau von:
- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten
- Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,
- eigenständigen Radwegen,
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,
- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien, Radvorrangrouten.
- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:
- Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme
- oder Fahrradboxen,
- Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.
- die Ermöglichung des Fahrradparkens (und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit) an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn,
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 %.
- Befristet bis zum 31.12.2021 kann eine Zuwendung von in der Regel 80 % gewährt werden.
- Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei finanzschwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanzschwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel.: 0 (+49) 385 6363-3
Weiterführende Informationen
Radwegebau
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.