Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Wassereffizienz | Saarland
Die saarländische Investitionsbank fördert die Modernisierung von Mietwohngebäuden hinsichtlich Barrierefreiheit und zur Steigerung der Wasser- und Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden.
Was wird gefördert?
Modernisierung von Mietwohnraum:
- Maßnahmen zur Reduktion von Heizenergie- und Wasserverbrauch
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
- alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Zinssatz beträgt 1,0% p.a. nom. fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
- Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre
- Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Saarländische Investitionskreditbank AG
Atrium Haus der Wirtschaftsförderung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline: 0 (+49) 681/3033-333
Fax.: 0 (+49) 681/3033-5444
E-Mail: wohnungsbau@sikb.de
Weiterführende Informationen
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.