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Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Wassereffizienz | Saarland

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Mai 2022

Die saarländische Investitionsbank fördert die Modernisierung von Mietwohngebäuden hinsichtlich Barrierefreiheit und zur Steigerung der Wasser- und Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

  • Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?

Modernisierung von Mietwohnraum:
 

  • Maßnahmen zur Reduktion von Heizenergie- und Wasserverbrauch
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
  • alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Zinssatz beträgt 1,0% p.a. nom. fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
  • Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre
  • Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Saarländische Investitionskreditbank AG

Atrium Haus der Wirtschaftsförderung

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

 

Hotline: 0 (+49) 681/3033-333

Fax.: 0 (+49) 681/3033-5444

E-Mail: wohnungsbau@remove-this.sikb.de

Weiterführende Informationen

Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.