Zurück zur Übersicht

Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Wassereffizienz | Saarland

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Mai 2022

Die saarländische Investitionsbank fördert die Modernisierung von Mietwohngebäuden hinsichtlich Barrierefreiheit und zur Steigerung der Wasser- und Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

  • alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden

Was wird gefördert?

Modernisierung von Mietwohnraum:

  • Maßnahmen zur Steigerung des Gebrauchswerts und des Komforts
  • Maßnahmen zur Reduktion von Heizenergie- und Wasserverbrauch
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
  • alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Umsetzung innerhalb eines Jahres nach Zusage
  • Erbringung von Eigenleistungen je nach Gesamtkosten
  • Objekt dient seit mindestens 30 Jahren zu Wohnzwecken und soll mind. 30 weitere Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden
  • 10-jährige Belegungsbindung sowie in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße eine Wohnflächenbegrenzung

Wie wird gefördert?

  • Finanzierung bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (max. 70.000 € je Wohnung oder 85.000 € für Herstellung der Barrierefreiheit)
  • Bagatellgrenze min. 12.500 €
  • Kreditlaufzeit max. 30 Jahre
  • 10 % Tilgungszuschuss bei Aufnahme von Darlehen zur Barrierereduzierung
  • 15 % Tilgungszuschuss bei Aufnahme von Darlehen zur Barierefreiheit gem. DIN 18040-2
  • 20% Tilgungszuschuss bei Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung auf 20 Jahre

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen nicht möglich, wenn für das Objekt bereits frühere Programme in Anspruch genommen worden sind
  • kein Anspruch auf sonstige Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung des Landes

Kontakt

Saarländische Investitionskreditbank AG

Atrium Haus der Wirtschaftsförderung

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

 

Hotline: 0 (+49) 681/3033-333

Fax.: 0 (+49) 681/3033-5444

E-Mail: wohnungsbau@remove-this.sikb.de

Weiterführende Informationen

Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.