Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Barrierefreiheit | Saarland
Die saarländische Investitionsbank fördert die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes selbstgenutzter Immobilien durch Investitionen in die Modernisierung des Wohnraumes oder die baulichen Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen unterhalb einer Einkommensgrenze mit selbstgenutztem Wohneigentum
Was wird gefördert?
- Modernisierung von Wohnungen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern und selbstgenutzten Eigentumswohnungen
- Maßnahmen zur nachhaltigen Steigerung des Gebrauchswerts und des Komforts
- Maßnahmen zur Reduktion von Heizenergie- und Wasserverbrauch
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Zinssatz beträgt 1,0% p.a. nom. fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
- Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre
- Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich
- bis zu 80% der förderfähigen Kosten
- max. EUR 70.000,00 je Wohneinheit
- Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Saarländische Investitionskreditbank AG
Atrium Haus der Wirtschaftsförderung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline: 0 (+49) 681/3033-333
Fax.: 0 (+49) 681/3033-5444
E-Mail: wohnungsbau@sikb.de
Weiterführende Informationen
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.