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Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Barrierefreiheit | Saarland

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Mai 2022

Die saarländische Investitionsbank fördert die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes selbstgenutzter Immobilien durch Investitionen in die Modernisierung des Wohnraumes oder die baulichen Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen unterhalb einer Einkommensgrenze mit selbstgenutztem Wohneigentum

Was wird gefördert?

  • Modernisierung von Wohnungen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern und selbstgenutzten Eigentumswohnungen
  • Maßnahmen zur nachhaltigen Steigerung des Gebrauchswerts und des Komforts
  • Maßnahmen zur Reduktion von Heizenergie- und Wasserverbrauch

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Zinssatz beträgt 1,0% p.a. nom. fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
  • Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre
  • Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich
     
  • bis zu 80% der förderfähigen Kosten
  • max. EUR 70.000,00 je Wohneinheit
  • Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Saarländische Investitionskreditbank AG

Atrium Haus der Wirtschaftsförderung

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

 

Hotline: 0 (+49) 681/3033-333

Fax.: 0 (+49) 681/3033-5444

E-Mail: wohnungsbau@remove-this.sikb.de

Weiterführende Informationen

Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.