SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | nachhaltiges Bauen | Sachsen
Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Vorhaben und kommunalen Verwaltungen.
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen
Was wird gefördert?
- Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben
Was sind die Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
- genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
- Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
- Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen
Wie wird gefördert?
- Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
Zinsvergünstigung zwischen 0,25% und 0,5 % in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien:- Zinvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul "Grundlagen schaffen" und/oder
- Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul "Transformation begleiten" bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls “Anlehnung an die EU-Taxonomie”
- Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich
Kredithöhe und Auszahlung
- Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 20 Mio. EUR
Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und SondertilgungEine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.
VerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis kann, sofern vorhanden, bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages erbracht werden, jedoch spätestens entsprechend der Nachweispflicht gemäß Anhang zum Antrag (SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen - Nachhaltigkeitskriterien).
Sicherheiten
Sicherheiten in Form einer 100 % Kommunalbürgschaft sind nur von kommunalen Gesellschaften zu erbringen, denen die Erfüllung der kommunalen Aufgaben übertragen wurde
Beihilferechtliche Regelungen
Übt die Gebietskörperschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kann die Zinsvergünstigung des Darlehens beihilferelevant sein, nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt Beihilfe entnehmen.
Kombination mit anderen Fördermitteln- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Weiterführende Informationen
SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.