SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | nachhaltiges Bauen | Sachsen
Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Vorhaben und kommunalen Verwaltungen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
Zinsvergünstigung zwischen 0,25% und 0,5 % in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien:
Kredithöhe und Auszahlung
Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis kann, sofern vorhanden, bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages erbracht werden, jedoch spätestens entsprechend der Nachweispflicht gemäß Anhang zum Antrag (SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen - Nachhaltigkeitskriterien).
Sicherheiten
Sicherheiten in Form einer 100 % Kommunalbürgschaft sind nur von kommunalen Gesellschaften zu erbringen, denen die Erfüllung der kommunalen Aufgaben übertragen wurde
Beihilferechtliche Regelungen
Übt die Gebietskörperschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kann die Zinsvergünstigung des Darlehens beihilferelevant sein, nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt Beihilfe entnehmen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@ sab.sachsen.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.