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Serielles Sanieren

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfolgt mit der Bundesförderung Serielles Sanieren das Ziel die Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebereich weiter zu steigern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für die Module I und II sind

  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationsformen
  • eingetragene Genossenschaften
  • Konsortien
  • Contractoren
  • antragsberechtigt für das Modul III sind ausschließlich Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Modul I: Durchführbarkeitsstudien

  • Durchführbarkeits- bzw. Machbarkeitsstudien

 

Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte

  • konzeptionelle und praktische Entwicklung der Vorfertigung oder auch die Optimierung von Abläufen auf Hersteller-, Verarbeiter- und Nutzerseite
  • Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren in situ Erprobung am Gebäude, sofern hierdurch weiterer Erkenntnisgewinn für die Entwicklung der Komponenten der Seriellen Sanierung erwartet wird

 

Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten

  • Errichtung einer neuen Betriebs-/Produktionsstätte,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte oder
  • Anpassung einer Betriebsstätte an neue Produkte

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

 

Modul II

  • Nachweis von der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit durch die vorherige Durchführung einer Durchführbarkeits- bzw. Machbarkeitsstudie entsprechend Modul I
    oder
  • ein mindestens gleichwertiger Nachweis der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit, welcher die Anforderungen an eine Durchführbarkeitsstudie erfüllt

Wie wird gefördert?

Modul I

  • 50 % der förderfähigen Kosten für alle sonstigen Antragsberechtigten, die nicht KMU sind
  • 60 % der förderfähigen Kosten für KMU
  • max. Förderbetrag 150.000 €


Modul II

  • 25 % der förderfähigen Kosten (bei KMU-Antragstellern bis zu 35 %)
  • Grundförderung kann sich um einen Bonus von 15 % erhöhen
  • maximale Förderquote beträgt insgesamt 40 % bzw. für KMU 50 % der förderfähigen Kosten


Modul III

  • kleinere Unternehmen beträgt die Förderung 20 % und bei mittleren Unternehmen 10 % der förderfähigen Kosten
  • förderfähigen Kosten für ein Förderprojekt sind auf 10 Mio. € begrenzt
  • maximaler Förderbetrag bei kleinen Unternehmen 2 Mio. €, bei mittleren Unternehmen 1 Mio. €

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Zuwendung darf mit anderen Beihilfen oder Zuwendungen nicht kumuliert werden, es sei denn, die andere Beihilfe oder Zuwendung bezieht sich nicht auf dieselben förderfähigen Kosten.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Serielles Sanieren


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.